Hersteller Kombi-Lehrgang Pyrotechnik / Explosivstoffe – PYAZ – Pyrotechniker Ausbildungszentrum

Grundlehrgang “Herstellen von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie Explosivstoffen”

Die Lehrgangsdauer beträgt 7 Tage, der Lehrgangsinhalt orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und gliedert sich in einen theoretischen und einen kleineren praktischen Teil mit anschließender staatlicher Prüfung.

Hierbei werden u.a. die erforderlichen Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, des Sprengstoffgesetzes und dessen Verordnungen, Aufbewahrungs- und Beförderungsvorschriften, Chemikalienrecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Produkthaftungsrecht sowie der Umgang mit pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Explosivstoffen beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen und Vernichten sowie die Berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen vermittelt.

Weitere Lehrgangsinhalte sind Aufbau, Funktion und Wirkungsweisen von pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Explosivstoffen mit praktischen Vorführungen.

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

  • Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen
  • Verwenden im Rahmen der Qualitätssicherung bzw. Entwicklung beim Herstellen
  • Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
  • innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme
  • Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassen

von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen sowie Explosivstoffen einschließlich Zündmitteln, Anzündmitteln sowie zu deren Herstellung notwendiger explosionsgefährlicher Stoffe.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter von 21 Jahren.
  • Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) nach § 34 der 1. SprengV. Bei Beantragung der UBB beim Gewerbeaufsichtsamt in Bayern ist eine Fotokopie des Personalausweises zwingend dem Antrag beizufügen.
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre in Unternehmen, die pyrotechnische Sätze und Gegenstände herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen
  • eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre in Unternehmen, die Explosivstoffe herstellen, bearbeiten, verarbeiten oder wiedergewinnen
Kommende Termine für den Lehrgang:

Für diesen Kurs sind derzeit leider keine öffentlich zugänglichen Termine vorhanden.