Unterweisung für beteiligte Person am Transport von Gefahrgut gem. Kapitel 1.3 ADR
Die internationalen Gefahrgutvorschriften (ADR) fordern die Schulung von allen Personen, die mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen (Kapitel 1.3 ADR).
Der Lehrgangsinhalt orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dient dazu, den “beteiligten Personen” die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlichen Gütern zu vermitteln.
Hierbei werden u. a. die erforderlichen Kenntnisse über die einschlägigen Rechtsvorschriften des ADR, des Gefahrgutbeförderungsgesetzes und dessen Verordnungen (GGVSEB) vermittelt.
Inhalt:
- Eigenschaft von Gefahrgut
- Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß GGVSEB / ADR
- Ablauf einer Gefahrgutbeförderung
- Verpacken von Gefahrgut
- Kennzeichnen von Gefahrgut
- Transportdokumente
- Risiken und Gefahren
- Zusammenladeverbote
- Ladungssicherung
Der Lehrgang wird ONLINE durchgeführt. Die Lehrgangsdauer beträgt 1 Tag.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren.
Bei Problemen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Zielgruppe:
Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen. Diese benötigen gem. Kapitel 1.3 ADR ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Preis:
125,- Euro
Die individuelle Betreuung unserer Lehrgangsteilnehmer ist für uns sehr wichtig. Da nach unserer Erfahrung effektives Arbeiten nur in kleinen Gruppen möglich ist, begrenzen wir die Anzahl der Teilnehmer auf 15 Personen.
Für diesen Kurs sind derzeit leider keine öffentlich zugänglichen Termine vorhanden.